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Geschäftsbedingungen

     
 
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ARATOURS GmbH bedankt sich für Ihr Vertrauen


1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Die folgenden AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und ARATOURS GmbH bezüglich der Reisen oder bezüglich anderer von ARATOURS GmbH angebotenen Leistungen.
1.2 Diese AGB beziehen sich nicht auf die folgenden Dienstleistungen: alle Leistungen wie «nur der Flug», sowie Buchungen von Zug- oder Busfahrkarten fallen in den Verantwortungsbereich des Beförderungsunternehmens und der von ihm aufgestellten AGB.

2 Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und ARATOURS GmbH gilt als abgeschlossen, sobald wir von Ihnen Ihre elektronische oder schriftliche Buchungsanfrage empfangen haben. Ab diesem Zeitpunkt treten Rechte und Verpflichtungen zwischen Ihnen und ARATOURS GmbH in Kraft.

3. Preis und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Pauschalpreise finden Sie auf dem Faltblatt und auf der Website von ARATOURS GmbH. Die Pauschalpreise gelten, wo nicht anders angegeben, pro Person und sind in Schweizer Franken oder Euro auszuzahlen.
3.2 Anzahlung: um Ihre Buchung zu bestätigen, muss pro Person eine Anzahlung von CHF 1000.- oder € 750.- in einem vorher festgelegten Zeitrahmen auf das Konto der ARATOURS GmbH eingehen. Bei verspätetem Eingang der Anzahlung kann ARATOURS GmbH die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden gemäss Punkt 4.
3.3 Restzahlung: Der noch ausstehende Betrag des Preises muss mindestens 1 Monat vor Ihrem Reiseantritt entrichtet werden. Bei verspätetem Eingang der Bezahlung kann ARATOURS GmbH die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden gemäss Punkt 4.
3.4 Ihre Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlungseingang zugesandt.

4 Stornierung
4.1 Allgemeine Bestimmungen. Bei Rücktritt von Ihrer Buchung oder bei Umbuchung müssen Sie persönlich im Reisebüro vorbeikommen oder einen für die Erledigung dieses Auftrags vorgesehenen Boten senden. In diesem Fall müssen die bereits von Ihnen erhaltenen Reiseunterlagen dem Reisebüro zurückerstattet werden.
4.2 Bearbeitungsgebühren. Kommt es zu einer Stornierung, einer Umbuchung oder Veränderung Ihrer Reise, werden pro Person CHF 60.- oder € 40.- berechnet (oder CHF 120.- oder € 80.- pro Familie). – (Siehe auch Punkt 4.3).
4.3 Stornierungsgebühren. Kommt es zu einer Stornierung Ihrer Reise, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Punkt 4.2) folgende Stornierungsgebühren fällig:
4.4 31-60 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
4.5 16-30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
4.6 2-15 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
4.7 1 Tag vor Reiseantritt, im Falle von Nichterscheinen am Tag des Reisebeginns oder danach: 100% des Reisepreises. Weitergehende Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
4.8 Massgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Stornierungs- oder Änderungsgebühren ist der schriftliche Eingang Ihres Umbuchung/Stornierung-Antrags bei ARATOURS GmbH.
4.9 Reiserücktrittskostenversicherung: Falls Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung haben oder eine Reiserücktrittskostenversicherung in unserem Vertrag enthalten ist, können die Reiserücktrittskosten zu Lasten der entsprechenden Versicherungsgesellschaft gehen.

5 Änderungen der Preise
5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: ARATOURS GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, vor Ihrer Buchung die Preise in den Faltblättern, Broschüren und Beschreibungen der angeführten Leistungen zu ändern. In diesem Fall werden Sie durch das Reisebüro vor Vertragsabschluss über die Änderungen informiert.
5.2 Änderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen können die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise erhöht werden. Diese Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
5.3 Erhöhung der Beförderungskosten (inklusive Treibstoff)
5.4 Einführung oder Erhöhung neuer Gebühren (zum Beispiel: Flughafengebühren, MwSt, usw.)
5.5 Schwankungen im Wechselkurs
5.6 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich oder bei anderen Dienstleistungen: ARATOURS GmbH behält sich ebenfalls das Recht vor, in Ihrem Interesse das Reiseprogramm oder gewisse vertraglich vereinbarte Leistungen (zum Beispiel: Unterkunft, Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flüge, usw.) zu annullieren oder zu ändern, falls unvorhergesehene oder unumgängliche Umstände es erfordern. ARATOURS GmbH bemüht sich in diesem Fall, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. ARATOURS GmbH wird Sie über diese Änderungen und die Auswirkungen auf den Preis unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.7 Programmänderungen während der Reise
Falls eine tiefgreifende Änderung des Reiseprogramms während der Reise unumgänglich sein sollte, wird ARATOURS GmbH Ihnen die eventuelle Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und den schliesslich erbrachten Leistungen auszahlen.

6 Rücktritt und Kündigung durch ARATOURS GmbH
6.1 ARATOURS GmbH hat das Recht, Ihre Buchung zu kündigen, wenn die unter Punkt 6.2 und 6.3 angeführten Gründe vorliegen. In diesen Fällen erstattet Ihnen ARATOURS GmbH die von Ihnen bereits empfangenen Beträge in ihrer Gesamtheit zurück: zurückbehalten werden lediglich die unter Punkt 4.2 angeführten Bearbeitungsgebühren.
6.2 Mindestteilnehmerzahl: für alle von ARATOURS GmbH veranstalteten Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann ARATOURS GmbH von der Reise spätestens 20 Tage vor Reiseantritt zurücktreten.
6.3 Fälle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, innere Unruhen usw.) können ebenfalls Gründe für die Annullierung von Leistungen durch ARATOURS GmbH liefern. Bei Vorliegen eines Absagegrundes wird ARATOURS GmbH den Reiseteilnehmer unverzüglich benachrichtigen. ARATOURS GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

7 Beschwerden und Rückerstattungsforderung
7.1 Falls die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden oder für Sie ein Schaden entstanden ist, können Sie eine diesbezügliche Beschwerde bei ARATOURS GmbH oder bei dem Leistungsträger, der mit ARATOURS GmbH zusammenarbeitet, einreichen. Ihrer Beschwerde müssen Sie mögliches Belegmaterial hinzufügen, das den Mangel oder Schaden bestätigt (Erklärung des Leistungsträgers usw.).
7.2 Nach Eingang Ihrer Beschwerde und des Belegmaterials wird ARATOURS GmbH die notwendigen Schritte unternehmen, um Sie zu entschädigen.

8 Haftungsbeschränkung von ARATOURS GmbH
Jede Haftung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9 Zollformalitäten
9.1 Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass für Ihre Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.

10. Bestätigung der Flugtickets
10.1 Im Fall individueller Reisen ohne Begleitung haften Sie für die eventuelle Bestätigung Ihres Rückflugs. Die nötigen Informationen sind in Ihren Reiseunterlagen enthalten. Ein Unterlassen der Wiederbestätigung kann zum Verlust des Transportrechts führen: in diesem Fall gehen aufkommende Kosten zu Lasten des Reisenden.

11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und ARATOURS GmbH ist Schweizer Recht anwendbar.
11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für Klagen gegen ARATOURS GmbH ist Freiburg, Schweiz.
 
     


 
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