Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Wir danken Ihnen, dass Sie sich Dienstleistungen von ARATOURS GmbH anvertrauen
1 Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ARATOURS GmbH für von ARATOURS GmbH veranstaltete Reisearrangements oder andere von ARTOURS GmbH angebotene Dienstleistungen.
1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese allgemeinen Vertrags- und Riesebedingungen keine Anwendung: Bei allen von ARATOURS GmbH vermittelten „Nur Flug“ Buchungen sowie bei Fähren- und Bahnbuchungen gelten die allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaften.
2 Vertragsabschluss.
2.1 Der Vertragsabschluss zwischen Ihnen und ARATOURS GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und ARATOURS GmbH wirksam.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise für die Arrangements erscheinen auf den Prospekten von ARATOURS GmbH und auf dem Internetseite www.aratours.ch. Die Preise für Arrangements gelten, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person und in Schweizer Franken.
3.2 Anzahlung: Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist eine Anzahlung von Fr. 1000.- pro Person zu leisten. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann ARATOURS GmbH die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffer 4.2 f. geltend machen.
3.3 Restzahlung: Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 1 Monat vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann ARATOURS GmbH die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffer 4.2 f. geltend machen.
3.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente erst nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag zugestellt.
4 Annullation
4.1 Allgemeines. Wenn Sie eine Riese absagen oder eine Änderung oder Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
4.2 Bearbeitungsgebühr. Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden fr. 60.- pro Person, max. fr. 120.- pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben. (s. auch Ziffer 4.3)
4.3 Annullationskosten: Bei der Annulation Ihrer Reise werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.2) folgende Annullationskosten erhoben:
4.4 60 – 31 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
4.5 30 – 16 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
4.6 15 – 2 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
4.7 1 Tag oder Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
4.8 Massgebend für die Berechnung des Annulations- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle. An Samstagen, Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4.9 Annullierungskostenversicherung: Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Reisearrangement inbegriffen ist. Wir verweisen auf Ziffer 11.
5 Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich.
5.1 Änderung vor Vertragsabschluss: ARATOURS GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie die Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
5.3 Aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge)
5.4 Neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Mehrwertsteuern usw.)
5.5 Wechselkursänderungen
5.6 Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
5.7 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich und Ihre Reservierung nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: ARATOURS GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. ARATOURS GmbH bemüht sich, Ihnen Gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. ARATOURS GmbH orientiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf dem Preis.
6 Reiseabsage durch ARATOURS GmbH
6.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen: ARATOURS GmbH ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt ARATOURS GmbH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück: weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 4.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.
6.2 Mindestteilnehmerzahl: Für alle von ARTOURS GmbH angegebenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann ARATOURS GmbH die Reise bis spätestens 20 Tage vor dem Reisebeginn absagen.
6.3 Höhere Gewalt, Streiks: Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), bedrohliche Massnahmen oder Streiks können ARATOURS GmbH veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert ARTOURS GmbH so rasch als möglich. Ist die Reise abgesagt, ist ARATOURS GmbH bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.
7 Programmänderungen, Leistungsausfälle
7.1 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen ARATOURS GmbH eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
8 Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.
9 Beanstandungen
9.1 Beanstandungen und Abhilfeverlangen: Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.
9.2 Wird innert einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen.
9.3 Sofern innert der angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.
9.4 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber ARATOURS GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich ARATOURS GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10 Haftung von ARATOURS GmbH
10.1 ARATOURS GmbH vergütet Ihnen der Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
10.2 ARATOURS GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfüllungen des Vertrags auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a. Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b. Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der Vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches ARATOURS GmbH, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von ARATOURS GmbH ausgeschlossen. Für Personenschaden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung des Vertrages sind, haftet die ARATOURS GmbH, sofern die Schäden durch ARATOURS GmbH oder seine Dienstleistungen verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen. Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrag entstehen, ist die Haftung von ARATOURS GmbH auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
11 Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullationskosten-Versicherung, Extra-Rückreiseversicherung usw.
12 Grenzformalitäten.
12.1 Die Reiseteilnehmer sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich.
13 Rückbestätigung von Flugscheinen.
13.1 Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
14 Anwendbares Recht und Gerichtstand.
14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ARATOURS GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar.
14.2 Für Klagen gegen ARATOURS GmbH wird der ausschliessliche Gerichtsstand Freiburg vereinbart.